Allgemeine Geschäftsbedingungen der MKS Notruf & Serviceleitstelle GmbH
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren
Geschäftsbedingungenabweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir
hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch
dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen
abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführen.
(2) Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1
BGB.
(3) Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte mit dem Kunden.
§ 2 Leistungsumfang – Pflichten der Parteien
(1) Der Leistungsumfang richtet sich nach der spezifischen individualvertraglichen Vereinbarung mit
dem Kunden. Es handelt sich um einen Dienstleistungsvertrag. Ein Arbeitsvertrag zwischen uns und
dem Kunden ist nicht gewollt und wird nicht begründet.
(2) Wir sind auf die – nach § 34a GewO zulässige, gewerbsmäßige – Durchführung von
Sicherheitsdienstleistungen jeder Art für Personen und Objekte spezialisiert. Wir sind zur Erfüllung
aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen
und Bestimmungen gegenüber unseren Mitarbeitern verantwortlich.
(3) Soweit zum Zwecke der Vertragsdurchführung erforderlich, berechtigt uns der Kunde für die Zeit
des Einsatzes zur Ausübung des Hausrechts.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, uns eine Notfallliste mit Telefonnummern und Anschriften der
wichtigen Kontaktpersonen zu übergeben.
Baustellenüberwachung/Objektschutz
§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen – Aufrechnungsverbot
(1) Der Grundpreis für die zu erbringende Dienstleistung ergibt sich aus der individualvertraglichen
Vereinbarung mit dem Kunden bzw. unserer Auftragsbestätigung.
(2) Für Einsätze in der Nacht zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr wird auf den vereinbarten Grundpreis
ein Zuschlag in Höhe von 15% erhoben. An Sonntagen (00.00 Uhr bis 24.00 Uhr) wird parallel ein
Zuschlag in Höhe von 35% auf den vereinbarten Grundpreis erhoben. An bundesweit gesetzlichen
Feiertagen (00.00 Uhr bis 24.00 Uhr) wird parallel ein Zuschlag in Höhe von 100% auf den
vereinbarten Grundpreis erhoben. Ausnahme: sollte der Feiertag auf einen Sonntag fallen, entfällt der
Sonntagszuschlag.
(4) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher
Höhe am Tag der Rechnungsstellung berechnet und in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(5) Bei mehrtägigen, zusammenhängenden Einsätzen mit einem Einsatzort, der sich Luftlinie 100 Km
und mehr von unserem Geschäftssitz entfernt befindet, sind wir berechtigt, unser Sicherheitspersonal
zu Übernachtungszwecken in einem Hotel vor Ort unterzubringen und die Kosten hierfür an den
Kunden weiter zu berechnen. Bei der Auswahl der
Übernachtungsstätte haben wir stets auf Kostengeringhaltung zu achten.
(6) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis (ohne Abzug)
sofort, jedoch spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Es gelten die
gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
(7) Für jede verzugsbedingte Mahnung hat der Kunde einen pauschalen Verzugsschadenersatz in
Höhe von € 5,00 zu bezahlen, jedoch nicht mehr als € 15,00 insgesamt. Dem Kunden steht das Recht
zu, uns nachzuweisen, dass infolge des Verzugs gar kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden
entstanden ist.
(8) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt worden sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts nur insoweit
befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(9) Sollten sich gesetzliche, oder aufgrund eines vom Auftragnehmer zwingend anzuwendenden
Tarifvertrages, an seine Arbeitnehmer zu gewährende Vergütungshöhe/Vergütungssätze oder
Zuschläge erhöhen, so hat der Auftragnehmer Anspruch gegenüber dem Auftraggeber auf eine
entsprechend gleiche prozentuale Erhöhung des genannten Stundensatzes/Zuschläge sowie der
daraus abzuführenden gesetzlichen Abgaben.
§ 4 Laufzeit des Vertrags – pauschalierter Schadensersatz
(1) Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
(2) Liegt ein Dauerschuldverhältnis vor, ohne dass ein Beendigungszeitpunkt vereinbart worden wäre,
so beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Monatsende.
(3) Der Vertrag kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von beiden Vertragsparteien ohne
Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Es verbleibt insoweit bei den gesetzlichen Regelungen.
(4) Im Falle der Stornierung eines Auftrags durch den Kunden steht uns innerhalb von 7
Kalendertagen vor Auftragsbeginn 35 % und 3 Tage vor Auftragsbeginn 50 % der
Gesamtauftragssumme als pauschalierter Schadensersatz zu. Dem Kunden steht das Recht zu, uns
nachzuweisen, dass uns infolge der Auftragsstornierung kein oder
ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Wir sind berechtigt, wenn uns ein höherer Schaden
entstanden ist, diesen als konkreten Schadensersatz statt des pauschalierten Schadensersatzes
geltend zu machen.
§ 5 Mängelanzeige
Etwaige Unstimmigkeiten oder Abweichungen von der vereinbarten Sicherheitsdienstleistung sind
vom Kundenunverzüglich, jedoch spätestens binnen drei Tagen, ans uns schriftlich zu melden.
Danach können behauptete Unstimmigkeiten oder Abweichungen nicht mehr als Schlechterfüllung
geltend gemacht werden.
§ 6 Verschwiegenheitspflicht
Wir verpflichten uns, während der Dauer des Vertragsverhältnisses und auch nach dessen
Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden Stillschweigen zu bewahren.
§ 7 Haftung
(1) Wir haften in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit
haften wir ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit
nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das
Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haften wir in demselben Umfang.”
(2) Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung,
den Schadensersatzstatt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen,
gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder
Unmöglichkeit.
§ 8 Sonstige Bestimmungen
Mündliche Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen nicht.
§ 9 Gerichtsstand – Recht der BRD
(1) Unser Geschäftssitz ist örtlich der ausschließlich vereinbarte Gerichtsstand; wir sind jedoch
berechtigt, auch am Geschäftssitz des Kunden Klage zu erheben.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: Januar 2024


